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Checkliste: Eignet sich die Online-Scheidung für mich? „Express-Scheidung“, „Blitz-Scheidung“, „Turbo-Scheidung“ – solche und ähnliche Begriffe lesen Scheidungsinteressierte immer wieder bei der Recherche im Netz. Dabei handelt es sich in der Regel um Online-Scheidungs-Angebote. Wer sich im Internet über Scheidungen informiert, dem stellt sich vielleicht auch die Frage, ob die Online Scheidung für einen selbst in Betracht kommt.  Punkt 1: Interesse an einem unkomplizierten und zügigen Ablauf der Scheidung  Die Online Scheidung unterscheidet sich vom herkömmlichen Scheidungsverfahren vor allem dahingehend, dass der Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant überwiegend über das Internet, Telefon und per E-Mail abläuft. Besprechungstermine in den Kanzleiräumen sind hierbei in der Regel nicht notwendig, können bei Bedarf aber jederzeit vereinbart werden.  Zudem lassen sich wichtige Dinge des Scheidungsverfahrens unmittelbar und zügig im Rahmen eines Telefonats oder via E-Mail klären, so dass Ihr Scheidungsverfahren so schnell wie möglich vorangetrieben werden kann, ohne dass es jeweils Verzögerungen bis zum nächsten Besprechungstermin gibt.  Nur der eigentliche Scheidungstermin findet bei Gericht statt und kann nicht online abgewickelt werden. Dieser dauert in der Regel ca. 10 Minuten, bevor der Scheidungsausspruch durch das Gericht erfolgt.  Wenn Sie also Interesse an einem unkomplizierten und zügigen Ablauf des Scheidungsverfahrens bei steter Erreichbarkeit ihres Scheidungsanwalts haben, eignet sich die Online Scheidung besonders.   Punkt 2: Es besteht kein (unnötiger) Streit – einvernehmliche Scheidung Die Online Scheidung eignet sich vor allem in den Fällen einer einvernehmlichen Scheidung. Denn die einvernehmliche Scheidung hat den Vorteil, dass sich die Ehegatten vorab über die wesentlichen Eckpunkte des Scheidungsverfahrens einigen. Für die einvernehmliche Scheidung darf also kein Streit zwischen den Eheleuten über die zentralen Punkte der Scheidung bestehen.   Auch wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt oder gar beide im Ausland leben, kann eine Online Scheidung die ideale Lösung sein.  Bei sehr streitbeladenen Fällen oder komplexen Vermögensverhältnissen kann es Fälle geben, in denen es sich anbietet, dass beide Ehegatten anwaltlich vertreten werden und aufgrund des besonderen Aufwands zum herkömmlichen Scheidungsverfahren tendiert werden sollte.    Punkt 3: Scheidungskosten für beide Seiten möglichst gering  Mit der Online Scheidung lassen sich die Kosten so gering wie möglich halten. Da sich vor allem einvernehmliche Ehescheidungen eignen, ist es in diesen Fällen dementsprechend ausreichend, dass in dem Scheidungsverfahren nur ein Rechtsanwalt tätig und nur von einer Partei beauftragt wird. Das bedeutet zwar, dass auch nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist und die Kosten eines zweiten Rechtsanwaltes eingespart werden können. Dies wirkt sich jedoch im Falle des Einvernehmens nicht nachteilig aus. Wenn die Ehegatten hierauf vereinbaren, die entstehenden Kosten zu teilen, können beide Seiten viel Geld sparen.  Fazit:  Wenn Sie also daran interessiert sind, die Kosten so gering wie möglich zu halten, keinen Streit mit ihrem Ehegatten haben oder anstreben und an einem einfachen, unkomplizierten Ablauf der Ehescheidung interessiert sind, eignet sich die Online-Scheidung für Sie. Auch wenn Sie oder Ihr Partner im Ausland leben, kann die Online Scheidung die richtige Wahl sein.

Checkliste: Eignet sich die Online-Scheidung für mich?

„Express-Scheidung“, „Blitz-Scheidung“, „Turbo-Scheidung“ – solche und ähnliche Begriffe lesen Scheidungsinteressierte immer wieder bei der Recherche im Netz. Dabei handelt es sich in der Regel um Online-Scheidungs-Angebote. Wer sich im Internet über Scheidungen informiert, dem stellt sich vielleicht auch die Frage, ob die Online Scheidung für einen selbst in Betracht kommt.

Punkt 1: Interesse an einem unkomplizierten und zügigen Ablauf der Scheidung

Die Online Scheidung unterscheidet sich vom herkömmlichen Scheidungsverfahren vor allem dahingehend, dass der Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant überwiegend über das Internet, Telefon und per E-Mail abläuft. Besprechungstermine in den Kanzleiräumen sind hierbei in der Regel nicht notwendig, können bei Bedarf aber jederzeit vereinbart werden.
Zudem lassen sich wichtige Dinge des Scheidungsverfahrens unmittelbar und zügig im Rahmen eines Telefonats oder via E-Mail klären, so dass Ihr Scheidungsverfahren so schnell wie möglich vorangetrieben werden kann, ohne dass es jeweils Verzögerungen bis zum nächsten Besprechungstermin gibt.
Nur der eigentliche Scheidungstermin findet bei Gericht statt und kann nicht online abgewickelt werden. Dieser dauert in der Regel ca. 10 Minuten, bevor der Scheidungsausspruch durch das Gericht erfolgt.

Wenn Sie also Interesse an einem unkomplizierten und zügigen Ablauf des Scheidungsverfahrens bei steter Erreichbarkeit ihres Scheidungsanwalts haben, eignet sich die Online Scheidung besonders.

Punkt 2: Es besteht kein (unnötiger) Streit – einvernehmliche Scheidung

Die Online Scheidung eignet sich vor allem in den Fällen einer einvernehmlichen Scheidung. Denn die einvernehmliche Scheidung hat den Vorteil, dass sich die Ehegatten vorab über die wesentlichen Eckpunkte des Scheidungsverfahrens einigen. Für die einvernehmliche Scheidung darf also kein Streit zwischen den Eheleuten über die zentralen Punkte der Scheidung bestehen.
Auch wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt oder gar beide im Ausland leben, kann eine Online Scheidung die ideale Lösung sein.
Bei sehr streitbeladenen Fällen oder komplexen Vermögensverhältnissen kann es Fälle geben, in denen es sich anbietet, dass beide Ehegatten anwaltlich vertreten werden und aufgrund des besonderen Aufwands zum herkömmlichen Scheidungsverfahren tendiert werden sollte.

Punkt 3: Scheidungskosten für beide Seiten möglichst gering

Mit der Online Scheidung lassen sich die Kosten ihrer Scheidung so gering wie möglich halten. Da sich vor allem einvernehmliche Ehescheidungen eignen, ist es in diesen Fällen dementsprechend ausreichend, dass in dem Scheidungsverfahren nur ein Rechtsanwalt tätig und nur von einer Partei beauftragt wird. Das bedeutet zwar, dass auch nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist und die Kosten eines zweiten Rechtsanwaltes eingespart werden können. Dies wirkt sich jedoch im Falle des Einvernehmens nicht nachteilig aus. Wenn die Ehegatten hierauf vereinbaren, die entstehenden Kosten zu teilen, können beide Seiten viel Geld sparen.

Fazit:

Wenn Sie also daran interessiert sind, die Kosten so gering wie möglich zu halten, keinen Streit mit ihrem Ehegatten haben oder anstreben und an einem einfachen, unkomplizierten Ablauf der Ehescheidung interessiert sind, eignet sich die Online-Scheidung für Sie. Auch wenn Sie oder Ihr Partner im Ausland leben, kann die Online-Scheidung die richtige Wahl sein.